§ 1 Vorbemerkung/Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Verkauf von Schmuckartikeln und weiteren Produkten.
Die Verträge kommen nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten Einzelbestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn Sie Paris Montana a division of Don Records GmbH rechtzeitig zur Kenntnis gebracht worden sind und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.
§ 2 Allgemeines/Preise
1. Alle auf der Website und in den jeweils aktuellen Katalogen befindlichen/dargestellten Produkte dienen lediglich der Information und stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.
2. Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 3 Bestellung und Auftragsannahme
1. Bestellungen sind schriftlich per E-Mail möglich (info@paris-montana.de). Die Bestellungen gelten mit dem Eingang bei Paris Montana a division of Don Records GmbH als angenommen.
2. Wenn ein Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung oder überhaupt nicht lieferbar ist, erhält der Besteller eine Mitteilung hierüber. In diesem Fall gilt die Bestellung als nicht angenommen.
§ 4 Liefertermine/Lieferzeit
1. Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von Paris Montana a division of Don Records GmbH genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von schriftlich bestätigt worden.
2. Die Lieferung von Paris Montana a division of Don Records GmbH steht unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Paris Montana a division of Don Records GmbH wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von Paris Montana a division of Don Records GmbH übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
3. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere der Leistung der vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Der Lauf von vereinbarten Lieferfristen wird unterbrochen, solange der Käufer sich mit seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen gegenüber der Firma Linas Paris Montana a division of Don Records GmbHH im Rückstand befindet. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig.
4. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von Paris Montana a division of Don Records GmbH zu vertretenen Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
5. Wenn eine vom Käufer bestellte Nachnahmesendung an Paris Montana a division of Don Records GmbH zurückgesandt wird (z. B.) weil sie nicht abgeholt wird oder der Käufer eine falsche Adresse angegeben hat), berechnet Paris Montana a division of Don Records GmbH die jeweils anfallenden Versand- und Nachnahmekosten dieser Lieferung zzgl. einer Bearbeitungspauschale von EUR 5,00. Der Betrag wird bei der erneuten Lieferung mit in Rechnung gestellt.
6. Bei höherer Gewalt, Arbeitsmaßnahmen, behördlichen Anordnungen, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert.
Geht die Behinderung über 5 Wochen hinaus, so hat die Paris Montana a division of Don Records GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Versand
1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz von Paris Montana a division of Don Records GmbH auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht Paris Montana a division of Don Records GmbH die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz von Paris Montana a division of Don Records GmbH auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
3. Paris Montana a division of Don Records GmbH ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von Don Records GmbH schriftlich übernommen worden.
§ 6 Haftung für Mängel
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, werden von Paris Montana a division of Don Records GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Mängelrügen werden als solche nur dann von Paris Montana a division of Don Records GmbH anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren und sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
2. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an Paris Montana a division of Don Records GmbH kann nur mit deren vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von Paris Montana a division of Don Records GmbH erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
5. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Paris Montana a division of Don Records GmbH nach eigenem Ermessen.
6. Darüber hinaus hat Paris Montana a division of Don Records GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Erfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
7. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat im jeden Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
§ 7 Haftung für Pflichtverletzungen von Paris Montana a division of Don Records GmbH im Übrigen
1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von Paris Montana a division of Don Records GmbH Folgendes:
2. Der Käufer hat Paris Montana a division of Don Records GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zur gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
3. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Paris Montana a division of Don Records GmbH geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
4. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausschlossen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele und wenn keine Zahlungsziele vereinbart worden sind, sofort netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2. Maßgebend für die Wahrung der Zahlungsziele ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto der Firma Paris Montana a division of Don Records GmbH.
3. Wenn ein von Paris Montana a division of Don Records GmbH bei dem Käufer berechtigt eingezogener Betrag Retour geht, belastet Paris Montana a division of Don Records GmbH den Käufer bei erneuter Abbuchung die dafür anfallenden Kosten in Höhe von EUR 10,00. Der Gesamtbetrag wird erneut eingezogen.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Das gesetzliche Recht der Firma Paris Montana a division of Don Records GmbH zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
5. Werden Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von Paris Montana a division of Don Records GmbH gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das selbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
6. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
7. Sämtliche Forderungen von Paris Montana a division of Don Records GmbH gegen den Käufer, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen Paris Montana a division of Don Records GmbH zum Rücktritt berechtigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Paris Montana a division of Don Records GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen im Eigentum Paris Montana a division of Don Records GmbH (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
2. Im Falle des Verkaufes der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an Paris Montana a division of Don Records GmbH ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Paris Montana a division of Don Records GmbH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Paris Montana a division of Don Records GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
3. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an Don Records GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den Paris Montana a division of Don Records GmbH dem Käufer für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
4. Der Käufer ist verpflichtet, Paris Montana a division of Don Records GmbH im Falle des Zugriffes Dritter – etwa durch Diebstahl, Pfändung, Konkurs – unverzüglich Mitteilung zu machen, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware Paris Montana a division of Don Records GmbH anzuzeigen. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist Don Records GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von Paris Montana a division of Don Records GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten und noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, von Paris Montana a division of Don Records GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Die Rangfolge der Freigabeansprüche bestimmt sich dabei alleine nach der zeitlichen Reihenfolge der Warenlieferungen, beginnend mit der ersten Lieferung.
6. Die Geltendmachung der Rechte von Paris Montana a division of Don Records GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferanten gegen den Käufer angerechnet.
§ 10 Rücktrittsrecht von Paris Montana a division of Don Records GmbH
Paris Montana a division of Don Records GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um eine Beziehung zwischen Paris Montana a division of Don Records GmbH und Käufer handelt.
2. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erhebliche Bedeutung sind.
3. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von Paris Montana a division of Don Records GmbH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder der Pfändung. Ausnahmen hier von bestehen nur, soweit
Paris Montana a division of Don Records GmbH sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
§ 11 Stornierung
Für den Fall, dass der Käufer Bestellungen innerhalb des bestätigten Liefertermins storniert, ist Paris Montana a division of Don Records GmbH berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages zu erheben, dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Anfwendungen von Don Records GmbH geringer sind. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden von Don Records GmbH nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind, verschweißt, in der Originalhülle und ungebraucht sind.
§ 12 Umtausch
Der Käufer kann die Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware umtauschen. Schmuckartikel können nur umgetauscht werden, wenn sie verschweißt oder in tadellosem Zustand sind. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Käufers. Rücksendungen werden von Paris Montana a division of Don Records GmbH nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind.
§ 13 Schriftform
Der Käufer hat seine Rechte aus den §§ 7, 8 schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung evtl. Ansprüche gegenüber Paris Montana a division of Don Records GmbHH schriftlich anzuzeigen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer und juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von Paris Montana a division of Don Records GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz von Paris Montana a division of Don Records GmbH zu erbringen.
Düsseldorf, den 18.11. 2019
Wasja Schulz, Geschäftsführer - Paris Montana a division of Don Records GmbH